Familie

Taschengeld – Wer? Wann? Und wieviel? Ein Überblick

By January 3, 2019 No Comments

Einer dieser Momente, von denen ich meinem Sohn noch in vielen Jahren schmunzelnd erzählen werde: Eine Freundin von mir war zu Besuch, wir saßen gemütlich auf dem Sofa, mein damals 6-jähriger Sohn hing ebenfalls mit uns rum. Plötzlich fragte sie ihn ganz unvermittelt: „Und, wieviel Taschengeld kriegst Du so?“ Er: „?“ Ich, wild gestikulierend im Hintergrund im Sinne von: Aaaah falsches Thema!

Zugegeben: Er bekam noch gar keins. Aber nicht, weil wir es nicht wollten, sondern weil er das Thema einfach noch nicht angebracht hatte und wir dachten, ach, mal abwarten. Tja, bis zu diesem Nachmittag eben.

 

Offizielle Taschengeldtabelle 2019

 

Eigentlich hätte er in dem Alter – mit sechs Jahren – bereits „Anspruch“ auf 1,00 Euro bis 1,50 Euro pro Woche gehabt. Zumindest ist das die Empfehlung der Taschengeldempfehlungstabelle von Elterngeld.de Hier heißt es, dass bereits Vierjährige einen Kleinstbetrag erhalten sollten, um frühzeitig den korrekten Umgang mit Geld zu erlernen. Mensch, was haben wir gespart in den zwei Jahren.

 

Warum überhaupt Taschengeld?

 

Eigentlich gehört Taschengeld zum Großwerden nämlich so selbstverständlich dazu wie zur Schule gehen oder zu lernen, wie man seine Schuhe zubindet. Aber wieso eigentlich? Und: Gibt es auch Eltern, die gar kein Taschengeld zahlen?

 

Geld spielt in unserem späteren Leben eine so essentielle Rolle, dass es durchaus Sinn macht, Kindern und Jugendlichen schrittweise den selbstständigen Umgang mit Geld und Kaufvorgängen beizubringen. Taschengeld wird meist regelmäßig für eine Woche oder einen Monat ausgezahlt. Die Höhe richtet sich stark nach der jeweiligen finanziellen Lage und Einstellung der Eltern. Darf das Kind selbst entscheiden, was es mit dem Geld machen möchte, ist das ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung. Einen geringfügigen Betrag sollten also alle Eltern aus der Familienkasse abknapsen können, wenn er auch noch so klein ist – die Geste und der Gedanke dahinter zählt.

 

Es gibt auch Eltern, die ihren Kindern kein Taschengeld zahlen, sondern wenn die Kinder sich etwas kaufen wollen, diesem Wunsch direkt nachkommen. Allerdings lernt das Kind dadurch eher nicht, den Wert des Geldes zu schätzen und kann kein Gefühl dafür entwickeln, wie viel diese und jene Dinge kosten, bzw. Wert sind. Auf der anderen Seite ist der „Taschengeldentzug“ ein beliebtes Druckmittel von Seiten der Eltern, wenn beispielsweise die schulischen Leistungen nachlassen, das Kind aber nicht lernen will, oder sonstige familiäre Regeln nicht eingehalten wurden.

 

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung von Taschengeld gibt es nicht, jedoch gibt es den so genannten „Taschengeldparagraphen“.

 

Taschengeld aus rechtlicher Sicht

 

Als Taschengeldparagraph wird der § 110 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit der amtlichen Überschrift „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“ bezeichnet. Das österreichische Äquivalent trägt den lustigen Namen „Wurstsemmelparagraph“. Mit diesen Gesetzen können Minderjährige selbst wirksame Rechtsgeschäfte vornehmen, bei denen es um geringe Werte geht.

 

Taschengeld für Süßigkeiten? Eher nicht…

 

Wer denkt, dass Kinder und Jugendliche das meiste Taschengeld in Süßigkeiten vom Kiosk oder Supermarkt investieren, täuscht sich. Rechnet man all das Geld zusammen, das 6- bis 19-Jährige in Deutschland jährlich ausgeben, kommt man auf knapp 20 Milliarden Euro! Diese stolze Summe beinhaltet jedoch auch das Geld, dass Omas, Opas, Tanten und Onkel gern mal nebenbei zustecken oder zum Geburtstag verschenken. Eine aktuelle Studie ergab, dass Kleidung für die Heranwachsenden wohl am wichtigsten ist (Süßigkeiten folgen übrigens erst auf Platz 9).

 

Platz 1: Klamotten

Platz 2: Ausgehen – also Eintrittsgelder, Essen und Getränke für unterwegs

Platz 3: Handykosten

Platz 4: Fahrrad, Mofa und Auto

Platz 5: Eintrittskarten für Kino und Konzerte

 

Mit dem Taschengeld verhält es sich also wieder mal so, wie mit vielen Dingen, die Eltern und Kinder im gemeinsamen Zusammenleben betreffen: Alles kann, nichts muss. Die Höhe des jeweiligen Taschengeldes kann ebenso zu einem Streitfaktor werden, wie Ins-Bett-Geh-Zeiten, wer zu welcher Uhrzeit zu Hause sein muss und so weiter. Wenn alle gelassen bleiben, sich mit anderen Eltern und Freunden im näheren Umfeld austauschen und möglicherweise absprechen, sollte eigentlich in Sachen Taschengeld nichts schief gehen.

 

 

 

 

Bildnachweis: Ibrahim Rifath via Unsplash

Sergio Bellon

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