
#babygate war DER Hashtag der vergangenen Tage. Was steckt dahinter? Die Abgeordnete Madeleine Henfling wurde des Plenarsaals des Thüringer Landtags verwiesen. Sie hatte weder laut rumgepöbelt, noch stand sie unter Drogen, nein: Sie hatte einfach nur ihr Baby dabei. Ein BABY. Landtagspräsident Christian Carius wies zu Beginn der Sitzung darauf hin, dass Babys im Plenarsaal nicht erlaubt seien. Dies sei so in der Geschäftsordnung des Landtags verankert.
Henflings Sohn ist sechs Wochen alt. Wie sie auf ihrer Facebook-Seite schreibt, ging es ihr darum, `mein Recht und meine Pflicht wahrzunehmen und zumindest an den Abstimmungen des Landtages teilzunehmen.´ Deshalb müsse sie ab und an für einige Minuten den Plenarsaal betreten, um abzustimmen. Zukünftig muss ihr kleines Baby nun leider draußen bleiben. Gesetz ist Gesetz.
Kinder@work
Wie ist das in anderen Branchen geregelt? Gibt es allgemeine Gesetze zum Mitbringen von Babys und Kindern zur Arbeit? Welche Rechte haben Eltern, welche Pflichten? Wir haben uns umgehört und stellen Euch die wichtigsten Fakten zum Thema Baby@Work vor.
Unter prominenten Businessfrauen finden sich viele Beispiele, in denen die jungen Mütter ihre Babys mit zur Arbeit nehmen: Die ehemalige Yahoo-Chefin Marissa Mayer war drei Wochen nach der Geburt ihrer Zwillingsmädchen wieder im Büro – mit eigenem Kinderzimmer und Nanny. Topmodels Miranda Kerr und Gisele Bündchen stillen wie selbstverständlich ihre Babys in der Laufsteg-Garderobe. Vereinbarkeit von Baby und Beruf? Scheinbar kein Problem für die Promi-Mütter.
Stillen während der Arbeitszeit
Viele Mütter in Deutschland gehen nach 12 Monaten Elternzeit wieder arbeiten und geben das Baby in eine Krippe. Soweit, so gut, aber was ist, wenn das Kleinkind noch gestillt wird. Oder wenn Mama vor 12 Monaten bereits wieder eine Tätigkeit aufnimmt? Mütter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pausen, in denen sie ihre Kinder stillen können, die sogenannten Stillpausen. Dafür hat der Arbeitgeber seiner stillenden Mitarbeiterin entweder einmal am Arbeitstag mindestens eine Stunde freizustellen, oder zwei Mal täglich je eine halbe Stunde. Übrigens muss das Kind in dieser Zeit nicht unbedingt selbst gestillt werden, sondern diese Stillpausen können auch dazu genutzt werden, um die Milch für das Baby abzupumpen, um ihm später die Flasche geben zu können. Dies hat die Nationale Stillkommission so vorgegeben und der Gesetzgeber ist ihr entsprechend gefolgt. Für berufstätige Mütter sollte das Stillen kein Hindernis sein, ihrem Beruf nachzugehen. Umgekehrt sollte die Rückkehr in den Beruf kein Grund sein, vorzeitig abzustillen.
Kind im Büro? Dauerzustand oder Notlösung
Natürlich gibt es Berufe, bei denen Kinder absolut nichts zu suchen haben, da es schlicht und ergreifend zu gefährlich ist: Kranfahrer, Tiefseetaucher oder Polizisten auf Streife können definitiv nicht ihr Kind mit zur Arbeit nehmen. Aber wie sieht es in klassischen Büroberufen aus, im Einzelhandel oder im Service?
Kinder mit zur Arbeit zu nehmen, sollte auf jeden Fall keine Dauerlösung sein, darin sind sich Experten wie Arbeitsrechtler oder Erziehungsberater einig. Die Eltern können sich nicht dauerhaft konzentrieren, die Kollegen sind abgelenkt. Eine entsprechende Kinderbetreuung, die zum Arbeitsaufkommen der Eltern passt, ist sicherlich die bessere Lösung für alle.
Aber es gibt Ausnahmesituationen: Wenn die Kita streikt, während der Ferienschließzeit oder falls der Babysitter kurzfristig absagt, müssen Eltern zunächst mit ihrem Arbeitgeber klären, ob sie ihr Kind mitnehmen dürfen. “In der Regel dürfen Eltern ihren Nachwuchs nicht mit zur Arbeit nehmen”, schreibt Ulf Weigelt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in seiner ZEIT-Kolumne für Arbeitsrecht. “Genehmigen Arbeitgeber das doch, wunderbar. Meist erlauben sie es aber schon allein aus versicherungstechnischen Gründen nicht”. Es müsste auf Ihrer Arbeit sichergestellt sein dass Vater oder Mutter das Kind beaufsichtigen können, ohne dass sie ihre Arbeit vernachlässigen.
Susanne Bohn, Autorin des Ratgebers “Karrierekick Kind” empfiehlt berufstätigen Eltern, vorbeugend einmal herauszufinden, ob in ihrer Firma Kinder mitgebracht werden dürfen oder nicht. Sei das Mitbringen von Kindern selbst bei Betreuungsengpässen ausdrücklich untersagt, böten familienbewusste Firmen meist eine Alternativlösung an. So könne man das Kind beispielsweise kurzfristig in eine Notfall-Betreuung geben oder mit einem Firmenlaptop von zu Hause arbeiten.
So funktioniert es: Arbeiten und Kinderbetreuung an einem Ort
Zahlreiche Unternehmen haben erkannt, dass Kinderbetreuung ein wichtiges Thema ist und Mitarbeiter, die ihre Kinder in guten Händen wissen, durchaus zufriedener und motivierter sind. Viele größere Unternehmen haben deshalb Betriebskindergärten, oft im selben Gebäude oder auf demselben Gelände, wie die Firma. Unternehmen wie
Daimler, Bosch oder die Max-Planck-Gesellschaft haben in Betriebskindergärten investiert und sind überzeugt, dass sich diese Investition ausgezahlt hat. Aufgrund des grundsätzlichen Mangels an Kita-Plätzen spart ein Betriebskindergarten
nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Finden Eltern in der näheren Umgebung keinen Kindergarten, müssen sie weite Fahrten auf sich nehmen. Dies führt zu einem Zeitaufwand, der unnötig und stressig ist. Befindet sich der Kindergarten im
Unternehmen oder in der Nähe des Arbeitgebers, wird dieser Mehraufwand verhindert. Dass sich Arbeiten und Kinder nicht gegenseitig ausschließen müssen, sondern beide an einem Ort stattfinden kann, zeigen Co-Working-Spaces mit Kinderbetreuung wie juggleHUB im Berliner Prenzlauer Berg oder Rockzipfel in München. Hier können vor
allem Selbständige ihre Kinder mitbringen. Während Mama und Papa an neuen Projekten arbeiten und netzwerken, spielen die Kleinen nebenan unter professioneller Betreuung. Zur Mittagszeit treffen sich alle zum gemeinsamen Essen. Perfekt gelebte Work-Life-Balance.
Bildnachweis: working mom by Sai de Silva, Creative Commons CC0 via Unsplash