
In Deutschland wird viel gemeckert: Zu hohe Steuern, zu wenig Kitaplätze, alles wird teurer. Wirklich alles? In den vergangenen Jahren hat der Staat einiges dafür getan, Familien den Alltag zu erleichtern und Väter und Mütter finanziell zu entlasten. Wir haben die wichtigsten Kinderförderungen für euch zusammengestellt.
-Mutterschaftsgeld
-Elterngeld
-Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
-Kindergeld und Kindergeldzuschlag
Während der Schwangerschaft: Mutterschaftsgeld
Die Unterstützung beginnt bereits vor der Geburt des Kindes, nämlich in der Schwangerschaft. Während dieser Zeit gilt für Schwangere zum Beispiel ein besonderer Kündigungsschutz. Hinzu kommen spezielle Arbeitsvorschriften. Der so genannte Mutterschutz, die Zeit, in der Geld gezahlt wird, beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes.
Wieviel Geld bekomme ich? Wie viel jede Frau tatsächlich bekommt, richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Die Krankenkasse zahlt 13 Euro pro Tag. Wer mehr als 13 Euro am Tag verdient, wenn also das Durchschnittsnettogehalt im Monat über 390 Euro liegt, dann ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss verpflichtet, um den fehlenden Betrag zum bisherigen Nettogehalt auszugleichen.
Wo beantrage ich Mutterschaftsgeld? Bei der Krankenkasse gibt es entsprechende Formulare und Informationen, welche Unterlagen beispielweise vom Arbeitgeber erforderlich sind.
Nach der Geburt: Elterngeld
Seit dem 1. Januar 2007 gibt es in Deutschland das Elterngeld. Diese staatliche Unterstützung fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Für die Höhe maßgebend ist dabei bei Arbeitnehmern und Angestellten das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, bei Selbständigen die Einkünfte des letzten Kalenderjahres vor der Geburt. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und ihnen dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Wieviel Geld bekomme ich? Der Mindestsatz liegt bei 300, der Höchstsatz bei 1.800 Euro im Monat, Berechnungsbasis sind 67 Prozent des Einkommens.
Wo beantrage ich Elterngeld? Welche Elterngeldstelle für euch zuständig ist, richtet sich nach Bundesland und Wohnort. Hier sind alle Elterngeldstellen in Deutschland aufgeführt.
Elterngeld Plus
Am 1. Januar 2015 wurde das Elterngeld um das Elterngeld Plus und die so genannten „Partnerschaftsbonusmonate“ erweitert. Von den Neuregelungen des Elterngeld Plus sollen vor allem Eltern profitieren, die während ihres Elterngeldbezuges in Teilzeitarbeit arbeiten wollen. Die Eltern dürfen sich entscheiden, ob sie einen Bezugsmonat Basiselterngeld in zwei Bezugsmonate Elterngeld Plus umwandeln möchten. Aus maximal 14 Bezugsmonaten Basiselterngeld können so auch maximal 28 Bezugsmonate Elterngeld Plus gemacht werden. Es ist den Eltern freigestellt, ob sie ihr Elterngeld ausschließlich als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus in Anspruch nehmen möchten, oder beide Varianten miteinander kombinieren.
Partnerschaftsbonus
Wie das mit den „Partnerschaftsbonusmonaten“ funktioniert, lässt sich am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen: Frau Schwarz beantragt das Basiselterngeld vom 1. bis 12. Lebensmonat. Herr Schwarz beantragt Elterngeld Plus vom 13. bis 16. Lebensmonat. Vom 17. bis 20. Lebensmonat des gemeinsamen Kindes arbeiten sowohl Frau als auch Herr Muster im Umfang zwischen 25 bis 30 Wochenstunden. Jeder von ihnen erhält in diesen 4 Lebensmonaten Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus gewährt.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Anders als beim Mutterschafts- und Elterngeld ist das Kindergeld nicht vom Einkommen der Eltern abhängig, sondern der Anspruch besteht automatisch für jedes Kind. Beim Kindergeld handelt es sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an.
Reicht das Familieneinkommen nicht aus, um damit den Lebensunterhalt des Kindes zu bestreiten, können berufstätige Eltern zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen. Er beträgt bis zu 170 Euro im Monat. Er wird Eltern gewährt, deren Kinder unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind und die bei ihnen im Haushalt leben. Darüber hinaus können Eltern, die den Zuschlag beziehen, auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Wieviel Kindergeld bekomme ich? Das Kindergeld ist ab dem dritten Kind gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind 194 Euro, für das dritte Kind 200 und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro im Monat.
Wo beantrage ich Kindergeld? Um Kindergeld zu erhalten, müssen die Eltern dieses schriftlich beantragen. Grundsätzlich sind die Familienkassen zuständig, die in den meisten Fällen bei der zuständigen Agentur für Arbeit ansässig sind.
Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen
Ist die Elternzeit abgelaufen, planen viele Eltern, wieder in den Beruf einzusteigen. Dann ist eine gute und zuverlässige Betreuung für das Kind bei einer Tagesmutter, einem Tagesvater oder in einer Kindertageseinrichtung gefragt. Die Kosten dafür müssen Mütter und Väter nicht alleine tragen. Wie viel der Staat übernimmt, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Für die Betreuung in einer Kindertagesstätte können so genannte „Kita-Gutscheine“ beantragt werden. Der Anteil, den der Staat übernimmt, variiert dabei von Bundesland zu Bundesland.
Wer zusätzliche Kinderbetreuung benötigt, kann auf www.yoopies.de entsprechende Babysitter nach dem ganz individuellen Betreuungsbedarf suchen und buchen. Die Betreuungskosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Staatliche Kinder-Unterstützung in Frankreich
Gern wird Frankreich als Beispiel für gelungene Familienpolitik herangezogen: Immerhin haben die Franzosen mit durchschnittlich 1,93 Kindern mit die höchste Geburtenrate Europas. In Frankreich gelingt es, eine gute Infrastruktur der Kinderbetreuung und eine hohe Erwerbstätigkeit von Müttern mit einer vergleichsweise hohen Geburtenrate zu verbinden.
Im Vergleich zu Deutschland fällt die staatliche Unterstützung in Sachen Geld in Frankreich geringer aus, deutliche Unterschiede zeigen sich beim Kindergeld: In Frankreich gibt es für das erste Kind 0 Euro, für das zweite Kind 131 Euro, für jedes weitere 168 Euro. Auch in Frankreich können sich Eltern eine Auszeit vom Beruf bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes nehmen. Als Pendant zum deutschen Elterngeld gilt hier PreParE (Prestation partagée d’éducation de l’enfant), ein einkommensunabhängig gezahlter Betrag von maximal 396 € pro Monat, wenn während der Elternzeit gar nicht gearbeitet wird. Jedes Elternteil kann sechs Monate innerhalb des 1. Lebensjahr des Kindes lang diese Leistung bekommen. Dieses „Elterngeld“ fällt also deutlich geringer aus, als für viele Eltern in Deutschland. Möglicherweise ein Grund dafür, dass Mütter in Frankreich viel häufiger nach Beendigung des Mutterschutzes wieder in den Beruf einsteigen, als deutsche Frauen.
Bildnachweis: Accounting Analytics Balance von stevepb, Creative Commons CC0 via Pixabay