
Seit Dienstag heißt es für viele Eltern in Deutschland: tief durchatmen, Nerven bewahren, umdisponieren. Das Schreckgespenst heißt Kitastreik! Krippen und Kindergärten bleiben geschlossen, die Kinder müssen an den Streiktagen anderweitig betreut werden oder Mama und/oder Papa bleiben zuhause. Warum streiken die Erzieher? Welche Rechte haben streikgeplagte Eltern? Und welche alternativen Betreuungsmöglichkeiten gibt es?
Warum streiken die Erzieher?
Die Gewerkschaft ver.di fordert bundesweit für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sechs Prozent mehr Geld, mindestens aber 200 Euro im Monat. Mit dem Streik zeigen Mitarbeiter an Flughäfen, im öffentlichen Nahverkehr, in Krankenhäusern und in Kindergärten der Gesellschaft, was nicht funktioniert. Vieles steht still, wenn die Angestellten ihre Arbeit niederlegen.
Bildung und Erziehung sind wichtige Grundsteine der Gesellschaft, man sollte meinen, die Löhne in diesem Bereich sind entsprechend angesetzt. Das Gegenteil ist der Fall: Die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern wird schlecht bezahlt und oft nicht genug wertgeschätzt. Mit dem Streik machen sie auf ihre Lage aufmerksam.
Viele Eltern haben einerseits Verständnis für den Unmut der Erzieher, andererseits muss schnell eine Lösung her, wie und wo die Kinder betreut werden. Oder Mama und Papa bleiben zu Hause, aber ist das so einfach möglich? Was sagt der Arbeitgeber dazu?
Heute bleibt die Kita zu – die Rechte der Eltern
Ganz klar: Der Arbeitgeber sollte unmittelbar über die Ausnahmesituation informiert werden. Gemeinsam können verschiedene Lösungen besprochen werden: Homeoffice? Kind mit zur Arbeit nehmen? Spontan Urlaub einreichen? Auf keinen Fall sollte man unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, das könnte eine Abmahnung zur Folge haben. Viele Arbeitgeber zeigen sich kulant und haben Verständnis für die Situation. Aber wie sieht das mit der Kostenerstattung beim Arbeitsausfall aus?
Smart Mama schreibt dazu auf ihrem Blog: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ Das Gehalt wird also auch im Falle eines mehrere Tage andauernden Streiks weitergezahlt, wenn die Eltern nicht zur Arbeit gehen können. ABER: Der „Freistellungsanspruch“ gegenüber dem Arbeitgeber besteht nur dann, wenn sich spontan keine Betreuung für das Kind findet: Papa auf Geschäftsreise, Oma 500 Kilometer entfernt, der Babysitter in der Schule. Lässt sich keine Betreuung für das Kind finden, wird eine Freistellung von bis zu 5 Arbeitstagen als angemessen angesehen.
Alternative Betreuungsmöglichkeiten
Um es sich nicht mit dem Arbeitgeber zu verscherzen, ist es sinnvoll, sich nach Betreuungsalternativen umzusehen. Den anderen Eltern aus der Kita geht es in dieser Situation genauso. Für die Tage des Streiks lässt sich möglicherweise eine kleine private Kindergruppe auf die Beine stellen, die reihum von einem anderen Elternteil betreut wird.
Ist das nicht möglich, muss ein Babysitter her. Yoopies, das erste soziale Netzwerk für Kinderbetreuung, steht an der Seite der vom Streik betroffener Eltern und vermittelt spontan Babysitter, Tagesmütter und Nannys und hilft auf diese Weise, akuten Engpässen im Zuge der aktuellen Streikwelle entgegenzuwirken.
Die Kita-Kinder müssen nicht auf das gemeinsame Spielen verzichten: Über die Suchfunktion „Babysitter-Sharing“ können streikgeplagte Eltern sich mit anderen Familien im Umkreis vernetzen, um eine gemeinsame Betreuung für die Kinder zu organisieren, die sich dann ganz unkompliziert auf Yoopies buchen lässt. Yoopies kümmert sich im Anschluss um den Papierkram, bis hin zur Jahresübersicht für die Steuererklärung.
Bildnachweis: Locked Door von ShonEjai, Creative Commons CC0 via Pixabay